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   BGH, 01.12.1981 - 1 StR 393/81   

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https://dejure.org/1981,965
BGH, 01.12.1981 - 1 StR 393/81 (https://dejure.org/1981,965)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1981 - 1 StR 393/81 (https://dejure.org/1981,965)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1981 - 1 StR 393/81 (https://dejure.org/1981,965)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Teilnahme eines vertretenen Richters aus einer anderen Strafkammer aufgrund Verhinderung des Vorsitzenden Richters - Zusammenwirken mit der Verhinderung zweier weiterer Mitglieder - Feststellung einer Verhinderung vor der Inangriffnahme der richterlichen Aufgabe - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 268
  • NJW 1982, 1404
  • MDR 1982, 337
  • NStZ 1982, 295
  • StV 1982, 153
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.10.1966 - 1 StR 282/66

    Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Vorübergehende Verhinderung eines

    Auszug aus BGH, 01.12.1981 - 1 StR 393/81
    Bei dieser Sachlage mußte zwar die - nicht offensichtliche - Verhinderung des planmäßigen Vorsitzenden der erkennenden Strafkammer vom Präsidenten des Landgerichts festgestellt werden, weil sie sich auf eine andere Kammer auswirkte (vgl. BGHSt 21, 174, 176; BGH NJW 1968, 512).

    An sich zutreffend weist der Beschwerdeführer zwar auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hin, wonach die Feststellung einer Verhinderung vor der Inangriffnahme der richterlichen Aufgabe getroffen werden müsse (BGHSt 21, 174, 179).

  • BGH, 28.10.1954 - 3 StR 466/54

    Beweiskraft einer kommissarischen Vernehmung eines in der Schweiz wohnhaften

    Auszug aus BGH, 01.12.1981 - 1 StR 393/81
    Maßgebend sind die am Vernehmungsort geltenden Verfahrensvorschriften (BGHSt 7, 15, 16).
  • BGH, 17.05.1956 - 4 StR 36/56

    Aussage eines Zeugen als alleiniges Beweismittel - Vorladung eines Zeugen von

    Auszug aus BGH, 01.12.1981 - 1 StR 393/81
    Soweit die Revision in diesem Zusammenhang rügt, der die Verlesung anordnende Gerichtsbeschluß sei nicht ausreichend begründet, ist die Beanstandung an sich berechtigt (vgl. BGHSt 9, 230, 231).
  • BGH, 17.11.1967 - 4 StR 452/67

    Zuständigkeit des Urkundsbeamten für die Befreiung eines durch Krankheit

    Auszug aus BGH, 01.12.1981 - 1 StR 393/81
    Bei dieser Sachlage mußte zwar die - nicht offensichtliche - Verhinderung des planmäßigen Vorsitzenden der erkennenden Strafkammer vom Präsidenten des Landgerichts festgestellt werden, weil sie sich auf eine andere Kammer auswirkte (vgl. BGHSt 21, 174, 176; BGH NJW 1968, 512).
  • OLG Bremen, 14.04.2020 - 1 Ws 33/20

    Zur Statthaftigkeit und zu den formellen Anforderungen eines Besetzungseinwands

    Daraus folgt, dass eine nach dem Zeitpunkt des Beginns der Hauptverhandlung im vorstehenden Sinne eintretende Änderung in der Besetzung des Spruchkörpers nach der Intention des Gesetzes keinen Fall einer erneuten Besetzungsmitteilung nach § 222a StPO in derselben laufenden Hauptverhandlung begründen kann: Vielmehr ist etwa dann, wenn das Ausscheiden eines Schöffen wegen Verhinderung oder Befangenheit das Eintreten des bereits in der ursprünglichen Besetzungsmitteilung benannten Ergänzungsschöffen nach § 192 GVG zur Folge hat, das Verfahren ohne erneute Besetzungsmitteilung nach § 222a StPO in der laufenden Hauptverhandlung fortzusetzen, oder aber das Verfahren ist unter Neubeginn der Hauptverhandlung in der geänderten Besetzung neu zu verhandeln (siehe BGH, Urteil vom 01.12.1981 - 1 StR 393/81, juris Rn. 8, BGHSt 30, 268).
  • BGH, 27.09.1988 - 1 StR 187/88

    Vorübergehende Verhinderung des Vorsitzenden; Wertung der Aussage eines

    Für eine feststellende Tätigkeit dieses Gremiums ähnlich der durch den Präsidenten des Landgerichts zu treffenden Entscheidung darüber, ob ein Richter, insbesondere wegen konkurrierender Aufgaben, überhaupt verhindert ist (vgl. BGHSt 30, 268 [BGH 01.12.1981 - 1 StR 393/81] m.w.Nachw.), ist hier kein Raum.
  • BGH, 22.03.1988 - 4 StR 35/88

    Revision gegen Verurteilung wegen Sexuellen Missbrauchs an Kindern - Nicht

    Dieser hätte grundsätzlich vor Inangriffnahme der richterlichen Tätigkeit (BGHSt 21, 174, 179), spätestens aber im Rahmen des Verfahrens nach §§ 222 a, 222 b StPO (BGHSt 30, 268), in einer für das Revisionsgericht nachprüfbaren Weise die Feststellung treffen müssen, daß der Vorsitzende der 8. Strafkammer an der Mitwirkung in dieser Sache verhindert sei.
  • BGH, 12.06.1985 - 3 StR 35/85

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Ordnungsgemäße Ablehnung eines Beweisantrags

    Es ist unerheblich, daß dies erst im Rahmen des Verfahrens nach den §§ 222 a, 222 b StPO geschehen ist (BGHSt 30, 268 [BGH 01.12.1981 - 1 StR 393/81]).
  • BGH, 09.09.1987 - 3 StR 233/87

    Notwendigkeit der Feststellung des Wegfalls der Verhinderung eines Richters -

    Der Revision ist zuzugeben, daß aus Gründen der Rechtsicherheit und Klarheit in aller Regel der Präsident des Landgerichts, der eine vorübergehende Verhinderung ausdrücklich festgestellt hat (vgl. hierzu BGHSt 30, 268 [BGH 01.12.1981 - 1 StR 393/81]; BGH MDR 1974, 416), auch den Wegfall dieser Verhinderung feststellen sollte.
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